Chronik eines Falls
Oktober 2001
Der Schiffsbaulehrling Murat Kurnaz (19) fliegt als türkischer Staatsbürger mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung von Frankfurt/Main nach Pakistan. Er will Koranschulen besuchen, um – nach eigenen Angaben – im darauffolgenden Winter mit gestärktem muslimischen Glauben seine türkische Ehefrau nach Deutschland zu holen.
Die USA starten den Krieg gegen Afghanistan.
Rabiye Kurnaz wird in Bremen bei der Polizei vorstellig, gibt bereitwillig Auskunft über ihren Sohn und erfährt von Vorwürfen gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft leitet gegen Murat Kurnaz ein Verfahren ein, der Anfangsverdacht lautet auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.
Dezember 2001
Murat Kurnaz wird verdachtsunabhängig in Pakistan festgenommen und von der dortigen Polizei gegen 3000$ an US-Streitkräfte in Afghanistan übergeben. Die USA hatten mit Flugblättern in Pakistan Kopfgelder für die Übergabe von Terrorverdächtigen angeboten.
Januar 2002
Die rot-grüne Bundesregierung erfährt, dass ein in Deutschland lebender Terrorverdächtiger namens Murat Kurnaz in Afghanistan in US-Gewahrsam ist. Das Bundeskriminalamt kooperiert mit dem FBI beim Austausch von Informationen.
Erste Fotografien aus dem US-Straflager Guantanamo auf Kuba werden öffentlich. Die Insassen dort werden nicht als Kriegsgefangene beziehungsweise inhaftierte Zivilbürger anerkannt. Sie werden von der US-Regierung, entgegen dem Völkerrecht und der US-Verfassung, komplett rechtlos gestellt.
Erste deutsche Medien haben Kontakt mit Rabiye Kurnaz aufgenommen und berichten über den Fall. Ohne Kenntnis von Hintergrund, etwaigem Tatverdacht, Ort und Umständen der Inhaftierung wird Kurnaz zum „Bremer Taliban“ gestempelt.
Februar 2002
Murat Kurnaz ist nach Guantanamo überstellt worden. In Deutschland schreibt Mutter Rabiye an Außenminister Joschka Fischer. Er antwortet, dass die USA, angesichts der türkischen Staatsangehörigkeit, Deutschland nicht als Verhandlungspartner akzeptieren. Die Mutter sucht ebenfalls Unterstützung beim Internationalen Roten Kreuz und der türkischen Botschaft.
April/Mai 2002
Nachdem Rabiye Kurnaz per Brief ein erstes persönliches Lebenszeichen erhalten hat, in dem ihr Sohn davon berichtet, dass es „nicht einmal einen Anhaltspunkt für meine Verhaftung gibt“, sucht sie die Kanzlei des Bremer Rechtsanwalts Bernhard Docke auf. Er übernimmt das Mandat.
September/Oktober 2002
Drei Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes befragen Murat Kurnaz vor Ort in Guantanamo. Sie kommen zum Schluss, dass Kurnaz zur falschen Zeit am falschen Ort war und kein Terrorverdacht gegen ihn bestehe. Demnach würden ihn auch die USA für unschuldig und ungefährlich halten. Eine von den USA zum damaligen Zeitpunkt angestrebte Freilassung Kurnaz’ nach Deutschland erfolgt nicht, da dies vom Kanzleramt und den Spitzen der deutschen Sicherheitsorgane abgelehnt wurde. Stattdessen wird ein Verfahren eingeleitet, um Kurnaz das Aufenthaltsrecht zu entziehen und damit auch die Rückkehr nach Deutschland zu vereiteln. Begründung: Kurnaz halte sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands auf und habe keine Verlängerung seiner Aufenthaltsrechte beantragt.
Diese Umstände werden erst Jahre später bekannt.
Bernhard Docke informiert regelmäßig die deutsche Öffentlichkeit über den Stand der Angelegenheit, vor allem über die Rechtswidrigkeit der von den USA behaupteten Rechtlosigkeit.
Familie Kurnaz bleibt ohne persönlichen Kontakt zu Murat.
2003
Ein Jahr vergeht ohne juristische Fortschritte.
Murat wird, wie er in seinem Buch „Fünf Jahre meines Lebens“ schreibt, auf unmenschlichste Art gefoltert. Erst zwei Jahre später wird das Ausmaß aller Guantanamo-Praktiken öffentlich.
März 2004
Rabiye Kurnaz und Bernhard Docke reisen gemeinsam mit Angehörigen anderer Guantanamo- Häftlinge nach Washington. Es geht in öffentlichen Aktionen und Medienauftritten darum, Druck auf die US-Politik und -Justiz auszuüben, um Gefangenen wie Murat Kurnaz in Guantanamo das Recht zuzugestehen, gegen ihre Inhaftierung zu klagen. In Kooperation mit US-Bürgerrechtsorganisationen beteiligt sich Rabiye Kurnaz für ihren Sohn an einer Musterklage vor dem Supreme Court.
April 2004
Rabiye Kurnaz und Bernhard Docke reisen erneut nach Washington, um an der Anhörung vor dem Supreme Court teilzunehmen.
Juni/Juli 2004
Ende Juni 2004 entscheidet der Supreme Court im Sinne der klagenden Gefangenen gegen die Bush-Regierung. Daraufhin wird Prof. Baher Azmy beauftragt, Kurnaz fortan als US-Anwalt vor US-Gerichten zu vertreten. Anfang Juli wird vor dem Federal District Court in Washington eine Klage auf Haftprüfung, Akteneinsicht und Besuchsrecht eingereicht.
Oktober 2004
Kurnaz erhält erstmals Besuch von Prof. Azmy. Azmy und Docke erhalten eine Akte, die die Anschuldigungen gegen Kurnaz enthalten. Die Vorwürfe sind teilweise absurd und allesamt leicht zu widerlegen. Trotzdem klassifiziert ein Militärtribunal in Guantanamo Kurnaz als „Feindlichen Kämpfer“.
Januar 2005
Bundesrichterin Joyce Hens Green erklärt in einem Urteil die Illegalität der Inhaftierungen in Guantanamo. Vor allem den Fall Kurnaz hebt sie hervor, hier sei Entlastendes ignoriert worden, hierfür hätte es keinen Haftbefehl gegeben. Die US-Regierung legt Berufung ein.
März 2005
Medien berichten, Murat Kurnaz solle in die Türkei ausgeliefert werden. Die Familie reist mit den Anwälten Docke und Azmy dorthin. Der Vorgang entpuppt sich als Gerücht, Murat Kurnaz bleibt weiterhin in Guantanamo.
November/Dezember 2005
Regierungswechsel in Deutschland. Der einstige Kanzleramtschef und maßgeblich in den Fall Kurnaz involvierte Frank-Walter Steinmeier wird Außenminister.
Das Verwaltungsgericht Bremen stellt die Rechtswidrigkeit der Entziehung des Aufenthaltsrechts für Murat Kurnaz fest.
Bernhard Docke schreibt an die neue Kanzlerin Angela Merkel. Sie antwortet und verspricht, sich für die Freilassung einzusetzen. Ab Januar 2006 laufen deutsch-amerikanische Verhandlungen mit dem Ziel der Überstellung Kurnaz‘ nach Deutschland.
24. August 2006
Murat Kurnaz trifft auf dem US-Militärstützpunkt in Ramstein ein und wird von seiner Familie und seinen Anwälten begrüßt.
Danach
Nach seiner Freilassung sagte Murat Kurnaz als Zeuge vor zwei Bundestagsausschüssen aus: Dem BND-Untersuchungsausschuss zur Frage, ob Deutschland seine frühzeitige Freilassung vereitelte sowie vor dem Verteidigungsausschuss zur Frage, ob er von KSK-Soldaten in Kandahar misshandelt wurde. Weiter wurde er als Zeuge vom Europaparlament sowie vom US-Kongress vernommen.
Alle gegen Kurnaz erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen haben sich als falsch erwiesen, das von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.
Murat Kurnaz wurde für sein erlittenes Unrecht bis zum heutigen Tag weder entschädigt noch wurde er offiziell um Entschuldigung gebeten.
Viele der für sein Schicksal Mitverantwortlichen machten Karriere. Die für die Folter in Guantanamo Verantwortlichen wurden nicht belangt.
Gemeinsam mit seinem Anwalt Bernhard Docke hat Kurnaz in einer Vielzahl von Veranstaltungen an Universitäten und Schulen sowie unzähligen Interviews mit seinem Schicksal auf die Bedeutung der Menschenrechte hingewiesen.
Murat Kurnaz lebt heute als Vater dreier Kinder in Bremen, ist Sprach- und Kulturmittler in einem Jugendprojekt und unterrichtet Sport.
Song-Poetin Patti Smith widmete Murat Kurnaz ihr Lied „Without Chains“. 2013 kam der deutsche Spielfilm „Fünf Jahre Leben“ von Regisseur Stefan Schaller ins Kino. Es geht darin um Kurnaz‘ Guantanamo-Erlebnisse.
Auch Anfang 2022, nach inzwischen 20 Jahren, existiert das US-Straflager in Guantanamo weiterhin. 39 Gefangene (Stand: Januar 2022) werden noch festgehalten. Laut Umfragen sagen 56 Prozent der US-amerikanischen Bevölkerung, es sei gut so.
Quellen: Murat Kurnaz, Bernhard Docke, Buch „Fünf Jahre meines Lebens“ (Autor: Murat Kurnaz, 2007/Verlag Rowohlt Berlin), Amnesty International, ARD Mediathek, Dresdner Neueste Nachrichten
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